Datenschutz-Inspektor

- Allgemeine Geschäftsbedingungen -

§ 1 Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen [im Folgenden „AGB“] gelten für alle Verträge mit der b2.legal Rechtsanwälte PartmbB [im Folgenden “b2.legal“] und ihrem Auftraggeber, deren Erteilung über das Onlineportal www.datenschutz-inspektor.de erfolgt.
  2. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher Art handelt. Die AGB gelten auch dann, wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden oder nicht nochmals gesondert auf diese hingewiesen wird. Maßgebend ist jeweils die bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
  3. Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung der AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Auftraggeber anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Auftraggeber im Falle der Änderung der AGB jeweils gesondert hingewiesen.
  4. Die angebotenen Leistungen von b2.legal richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Inanspruchnahme der unter www.datenschutz-inspektor.de beworbenen und angebotenen Leistungen ausgeschlossen. Dies gilt auch für religiöse Einrichtungen, die unter spezielle Datenvorschriften fallen.
  5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von b2.legal maßgebend.
§ 2 Auftragserteilung/Vertragsschluss
  1. Der Auftrag erfolgt über das Internetangebot auf www.datenschutz-inspektor.de durch Abschließen des jeweiligen Bestellvorgangs auf der Internetseite durch den Auftraggeber.
  2. Auf der Webseite www.datenschutz-inspektor.de wird dem Auftraggeber deutlich sichtbar gezeigt, welches der Produkte durch b2.legal angeboten wird und welche Dienstleistungen seitens b2.legal erbracht werden. Der Vertrag kommt anschließend mit b2.legal zustande.
  3. Die Präsentation und / oder Bewerbung der auf www.datenschutz-inspektor.de angebotenen Leistungen stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, nicht aber bereits ein bindendes Angebot seitens b2.legal zum Abschluss eines Vertrags dar. Sollte der Auftraggeber Leistungen von b2.legal erstmalig in Anspruch nehmen, sind für den Abschluss des Vertrags im ersten Schritt die Angabe weiterer persönlicher Daten (z.B. Firma, Name, Anschrift) sowie im zweiten Schritt die Angabe einer Zahlungsart erforderlich. Der Auftraggeber kann hierbei vor einer verbindlichen Abgabe seines Angebots seine Eingaben laufend über die Zurück-Funktion seines Webbrowsers sowie über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.
  4. Ein seitens des Auftraggebers erteilter Auftrag muss seitens b2.legal angenommen werden, dabei stellt die automatisch generierte Bestätigungsemail für den Erhalt des Auftrages noch keine Annahme des Auftrages dar. Die Annahme kann seitens b2.legal durch eine gesonderte Email erfolgen oder durch Ausführung des Auftrages. Die Übersendung der beauftragten Unterlagen innerhalb der in der Artikelbeschreibung aufgeführten Bearbeitungszeit stellt mithin auch die Annahme des Angebotes dar.
  5. Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm im Rahmen des Bestellprozesses gemachten Angaben wahr, vollständig und aktuell sind.
  6. Angaben zu Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens b2.legal schriftlich als verbindlich bezeichnet. b2.legal kann Teilleistungen erbringen, soweit die erbrachten Teilleistungen für den Auftraggeber sinnvoll nutzbar sind. Eine vom Auftraggeber gesetzte Nachfrist im Falle einer Verzögerung muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
  7. Der Abschluss des Vertrages erfolgt in deutscher Sprache.
§ 3 Vertragsgegenstand/Leistungsumfang/Rechteübertragung
  1. Der Leistungsumfang des Auftragsverhältnisses wird durch die Beschreibung auf der Webseite www.datenschutz-inspektor.de festgelegt. Vertragsgegenstand sind insbesondere die Bereitstellung von Rechtstexten (Datenschutzerklärung), die auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers erzeugt und bei Abschluss eines Dauerschuldverhältnisses („Datenschutzpaket Gold“) bei Bedarf rechtlich aktualisiert werden. Darüber hinaus gehende Leistungen schuldet b2.legal nur bei konkreter Beauftragung durch den Auftraggeber.
  2. Nicht Vertragsgegenstand ist die technische Einbindung der Dokumente in den Internetauftritt des Auftraggebers.
  3. b2.legal räumt dem Auftraggeber ein einfaches, widerrufliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die von b2.legal bereitgestellten Dokumente in einen gewerblichen Internetauftritt des Auftraggeber einzubinden und auf dieser anzuzeigen. Dieses Nutzungsrecht ist beschränkt auf die vom Auftraggeber bei Vertragsschluss angegebene Domain. Vorbehaltlich abweichender Regelungen in der Leistungsbeschreibung erfolgt die Einräumung des Nutzungsrechts unter dem Vorbehalt der Entrichtung des vereinbarten Entgelts nach Maßgabe von Abschnitt § 7.
  4. Rechtliche Grundlage der vertragsgegenständlichen Dokumente ist ausschließlich das für die Bundesrepublik Deutschland geltende Recht. Der Auftraggeber ist sich bewusst und damit einverstanden, dass die Dokumente nur von Unternehmen mit Sitz in Deutschland für Internetauftritte auf Deutsch, die sich an den Markt richten beansprucht werden können.
  5. Bei einmaliger Beauftragung („Datenschutzpaket-Silber“) erstellt b2.legal für den Auftraggeber einmalig eine Datenschutzerklärung, die zum Zeitpunkt der Beauftragung datenschutzkonform ist. Mit der einmaligen Erstellung einer Datenschutzerklärung entfällt eine regelmäßige Aktualisierung aufgrund von Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen.
  6. Bei Abschluss eines Dauerschuldverhältnisses („Datenschutzpaket Gold“) ist zudem die automatische Versendung der aktualisierten Dokumente an den Auftraggeber Vertragsgegenstand, soweit dies aufgrund von Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen erforderlich ist. Die Aktualisierung der vom Auftraggeber auf dessen Internetauftritt eingebundenen Dokumente liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
  7. Das Bereitstellen der Dokumente durch b2.legal stellte keine Rechtsberatung dar und ersetzt eine solche auch nicht. Eine gerichtliche oder weitergehende anwaltliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Dokumentenerstellung bedarf der ausdrücklichen gesonderten Beauftragung und wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf Grundlage des Gegenstandswerts oder einer gesondert abzuschließenden Vergütungsvereinbarung abgerechnet.
§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung
  1. Soweit Leistungsgegenstand ein Dauerschuldverhältnis ist (beispielsweise „Datenschutzpaket Gold“) und nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate.
  2. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, soweit nicht eine Partei den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt. Die Kündigung kann in Textform erklärt werden.
  3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. b2.legal kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Auftraggeber mit seiner fälligen Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug ist. Der Auftraggeber ist bei einer außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter zum Schadenersatz verpflichtet.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber unterrichtet b2.legal vollständig und umfassend über die ihm bekannten Sachverhalte, deren Kenntnis für die Sachbearbeitung des erteilten Auftrages erforderlich ist.
  2. Werden dem Auftraggeber während der Auftragsbearbeitung Informationen bekannt, die für eine ordnungsgemäße Bearbeitung relevant sein können, informiert er b2.legal umgehend.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich vor Vertragsschluss zu vergewissern, wie er die Dokumente technisch in seine Webseite einbinden kann.
  4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die www.datenschutz-inspektor.de zur Verfügung gestellte Liste der verwendeten Dienste zu prüfen und ggf. zu ergänzen bzw. zu korrigieren. Maßgeblich für Erstellung der Dokumente sind ausschließlich die Angaben des Auftraggebers, der sämtliche von ihm eingesetzten Dienste vollständig anzugeben hat. Der Auftraggeber beachtet zudem die von Erläuterungs- und Warnhinweise von b2.legal hinsichtlich der einzelnen von ihm verwendeten Dienste. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Einsatz von Diensten, die nach Einschätzung von b2.legal (noch) nicht datenschutzrechtskonform eingesetzt werden können, auf eigene Gefahr und in alleiniger Verantwortung des Auftraggebers erfolgt. Hierzu beachtet der Auftraggeber die u. a. farblich markierten Warnhinweise (Bereiche Orange und Rot). Der Auftraggeber ermächtigt b2.legal, bei den vom Auftraggeber ausgewählten Diensten weitere Informationen zur konkreten Verarbeitung personenbezogener Daten zu erfragen. b2.legal ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Anfragen zu stellen.
  5. Soweit dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Erstellung der Dokumente von b2.legal Anweisungen gegeben werden, deren Ausführung für einen rechtskonformen Einsatz erforderlich sind (z.B. Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags mit einem Auftragsverarbeiter des Auftraggebers, Einbindung eines Opt-Out-Code bzw. Opt-Out-Plug-In auf dem Internetauftritt des Auftraggebers) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Anweisungen unverzüglich umzusetzen. Dies gilt auch für den Fall, dass b2.legal dem Auftraggeber nachträglich per E-Mail derartige Anweisungen erteilt. In Abwesenheitszeiten muss der Auftraggeber sicherstellen, dass derartige Anweisungen empfangen und umgesetzt werden.
  6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vertragsgegenständlichen Dokumente nur in den Internetauftritt einzubinden, der unter der bei Vertragsabschluss vom Auftraggeber angegebenen Domain erreichbar ist. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Dokumente ist unzulässig und berechtigt b2.legal zur außerordentlichen Kündigung. Eine Weitergabe der Dokumente nach Beendigung des Vertrags mit b2.legal ist nicht gestattet.
  7. Bei einer Verletzung der vorstehenden Pflichten trägt der Auftraggeber die daraus resultierenden Nachteile und Kosten.
§ 6 Haftungsübernahme, Abmahnkostenschutz
  1. b2.legal haftet für Schäden, die dem Auftraggeber durch eine fehlerhaften Datenschutzerklärung entstehen, unabhängig davon, ob diese technisch oder juristisch begründet sind.  
  2. Über die gesetzliche Haftung hinaus übernimmt b2.legal die Vertretung des Auftraggebers, wenn dieser berechtigt aufgrund einer von b2.legal erstellten Datenschutzerklärung abgemahnt wurde. Für diesen Fall übernimmt b2.legal die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten.
  3. Für eine Haftung von b2.legal und für den Abmahnkostenschutz ist § 5 entsprechend anwendbar. Eine Haftung von b2.legal und ein Abmahnschutz entfällt ausfolgenden Gründen:
    1. Der Auftraggeber hat die im Zusammenhang mit der Erstellung der Datenschutzerklärung erfragten Daten nicht vollständig, wahr oder aktualisiert erteilt.
    2. Eine Rechtsverletzung bezieht sich auf einen Dienst von dessen Verwendung b2.legal abgeraten hat (farblich gekennzeichnet mit Orange und Rot).
    3. Der Auftraggeber hat eine Abmahnung oder Rechtsverletzung nicht unverzüglich anzeigt und übermittelt oder
    4. wenn der Auftraggeber nicht aktiv an der Bearbeitung der Rechtsverteidigung mitwirkt und hierzu nicht unverzüglich alle erforderlichen Informationen zur Prüfung und Verteidigung zur Verfügung stellt.
  4. Seitens b2.legal ist über die gesetzliche Mindestversicherung hinaus eine Vermögenshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die je Versicherungsfall 2,5 Mio. Euro, pro Versicherungsjahr, max. 10 Mio. Euro, abdeckt und weltweit, ausgenommen für die USA, gilt.
  5. Die Haftung von b2.legal aus dem Mandatsverhältnis auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens ist auf 2,5 Mio. Euro beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadenverursachung, ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
  6. Für von Dritten gelieferte Daten und Informationen wird hinsichtlich Vollständigkeit, Aktualität, Richtigkeit und Freiheit von Rechten Dritter keine Gewähr übernommen.
§ 7 Vergütung
  1. Die Vergütung wird seitens des Auftraggebers immer entsprechend in der Leistungsbeschreibung auf der Webseite www.datenschutz-inspektor.de angegebenen Umfang geschuldet.
  2. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Alle Vergütungsforderungen werden grundsätzlich sofort fällig und sind ohne Abzüge zahlbar. Bei Zahlungen aus dem Ausland gehen alle mit der Zahlung verbundenen Gebühren zulasten des Auftraggebers.
  4. Alle Pauschalangebote enthalten keine ggfs. anfallenden amtlichen Gebühren. Diese sind vom Auftraggeber immer gesondert zu zahlen.
  5. Versandkosten fallen keine an, soweit die Übermittlung der Unterlagen ausschließlich per E-Mail oder Fax erfolgt. Sollte seitens des Auftraggebers ausdrücklich der Versand auf dem Postweg gewünscht werden, kann hierfür von b2.legal eine Versandpauschale entsprechend dem RVG berechnet werden.
§ 8 Zahlungsmethoden
  1. Auf der Webseite www.datenschutz-inspektor.de können Sie aus verschiedenen angebotenen Zahlungsmethoden wählen.
  2. Die Belastung eines Kreditkartenkontos bzw. PayPal-Kontos erfolgt mit Abschluss der Bestellung. Der Bankeinzug erfolgt ebenfalls mit Abschluss der Bestellung.
  3. Wird die Zahlungsmethode „per Rechnung“ gewählt ist der Zahlungsbetrag sofort ohne Abzug fällig.
  4. Sollten Zahlungen durch bei dem Auftraggeber liegende Gründe scheitern und b2.legal hierdurch Kosten entstehen, insbesondere Bankgebühren, können diese zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 3,50 Euro dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
§ 9 Speicherung des Vertragstextes

Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Bestelldaten und die AGB werden dem Auftraggeber per E-Mail zugesandt.

§ 10 Kommunikation
  1. Soweit der Auftraggeber einen Faxanschluss oder eine E-Mail-Adresse mitteilt, erklärt er sich damit einverstanden, dass ihm ohne Einschränkung hierüber auftragsbezogene Informationen unverschlüsselt zugesendet werden.
  2. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät bzw. E-Mail-Konto haben und dass er Fax- und E-Mail-Eingänge regelmäßig überprüft. Der Auftraggeber ist verpflichtet, darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät/der E-Mail-Eingang nur unregelmäßig auf Eingänge überprüft werden oder Sendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.
  3. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist und E-Mails Viren enthalten können. Insoweit beschränkt sich die Haftung des b2.legals auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 11 Schweigepflicht der Kanzlei

b2.legal ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.

§ 12 Datenschutz

Für das Angebot auf www.datenschutz-inspektor.de gilt die hier abrufbare Datenschutzerklärung.

§ 13 Aufbewahrungspflicht der Kanzlei
  1. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung und Herausgabe von Handakten erlischt fünf Jahre nach Beendigung des Auftrages. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraumes, wenn b2.legal den Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.
  2. Handakten sind nur die Schriftstücke, die b2.legal aus Anlass ihrer beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, nicht aber der Briefwechsel zwischen b2.legal und dem Auftraggeber und die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat. Der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Speicherung und Archivierung der Handakte des Auftrages einverstanden.
§ 14 Speicherung Daten auf www.datenschutz-inspektor.de

b2.legal speichert alle erhobenen Daten sowie Recherchedaten und -ergebnisse und damit im Zusammenhang stehenden Dokumente mindestens für 12 Monate.

§ 15 Sonstiges
  1. Es wird die Anwendbarkeit des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart. Dies gilt nicht, falls diese Rechtswahl dazu führt, dass ein Verbraucher zwingenden verbraucherschützenden Normen entzogen wird.
  2. Erfüllungsort ist Berlin.
  3. Für alle aus dem Auftrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten gilt Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand, soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  4. Sollte eine dieser Bestimmungen rechtlich unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.